- Füllen Sie dazu das Kontaktformular aus und schicken es ab. Sie können das Kontaktformular aber auch ausdrucken und per Post zusenden.
- Bitte geben Sie im Kontaktformular ihre Telefonnummer an, damit wir Sie bei Terminverschiebungen auch telefonisch erreichen können.
- Persönliche Erreichbarkeit: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 9:00-12:00, Dienstag und Donnerstag: 14:00-18:00
- Füllen Sie den Fragebogen zur Vorgeschichte sorgfältig aus und schicken Sie uns den Fragebogen (Post oder email) zu. Wir klären dann, ob wir in der Lage sind Ihnen ein Diagnostik- oder
Behandlungsangebot zu machen.
- Weiterhin benötigen wir zum ersten Termin:
- Vorbefunde, z.B. über frühere ärztliche oder psychologische Untersuchungen/Behandlungen oder Krankenhausaufentlhalte
- Namen der Medikamente, die ihr Kind einnimmt
- gelbes Untersuchungsheft
- die letzten Schulzeugnisse in Kopie
- Einverständnis aller Sorgeberechtigten mit einer Vorstellung/Behandlung in der Praxis
- Versichertenkarte oder Überweisung
- Untersuchungen und Gespräche sind nur nach voriger Terminvereinbarung möglich.
- Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ist die Behandlung einer psychischen Krankheit kostenlos. Voraussetzung ist die Vorlage der Versichertenkarte.
- Privatversicherte erhalten von ihrer Krankenkasse im Rahmen ihrer Vertragsbedingungen eine Erstattung der Privatrechnung.
- Leistungen, die nicht der Heilung und Linderung einer Krankheit dienen (z.B. Stellungnahmen oder Gutachten nach §35a KJHG), werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Bei nicht eingehaltenen Terminen wird ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.